1. Mindestbestellwert
Bei eingehenden Bestellungen bis zu einem Warenwert von € 40,00 netto wird ein Mindermengenzuschlag von € 12,00 berechnet.
2. Rücksendung
Wir sind zur Rücknahme der bestellten Waren nicht verpflichtet. Sollte eine Rücksendung unserer gelieferten Produkte vereinbart werden, ist folgendes zu berücksichtigen: Eine mögliche Rücknahme setzt generell den ungebrauchten und originalverpackten Zustand von Produkten, deren ursprüngliche Auslieferung von TELENOT nicht länger als 3 Monate zurückliegt, voraus. Rücksendungen können erst nach Vorankündigung des Kunden und Genehmigung durch uns erfolgen. Die Rücksendung hat stets frei zu erfolgen. Für solche Fälle vergeben wir eine Rücklieferungsnummer (RLN). Diese RLN ist dann auf den Lieferpapieren der Rücksendung zu vermerken. Rücksendungen ohne RLN sowie Rücksendungen, die den Rücknahmevoraussetzungen nicht entsprechen, müssen wir zu Lasten des Versenders zurückweisen. Allen Rückgaben sind Kopien der betreffenden Lieferscheine von uns beizufügen. Wir behalten uns vor, eine Kostenpauschale zu verrechnen.
3. Verwendung von Baugruppen unter Berücksichtigung der EMV‑Richtlinien
Für die Verwendung von Einzelplatinen wie zum Beispiel Übertragungseinrichtungen, Erweiterungs- und Austauschbaugruppen für EMZ sowie Einbaunetzteilen ist zu beachten, dass diese Baugruppen zum Einbau in die von TELENOT vorgegebenen Gehäuse vorgesehen sind, ensprechend der TELENOT-Montage- und Verdrahtungspläne. Die werkseitige CE‑Kennzeichnung der Baugruppen ist nur gültig in diesen Anwendungen. Werden die Baugruppen in anderer Weise als von TELENOT vorgesehen verwendet, ist der Errichter/Hersteller dieser Anlage selbst verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien für das CE‑Zeichen bzw. der VDE‑Bestimmungen und hat eine entsprechende Konformitätserklärung über die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien selbst zu erstellen. Der Anschluss von Baugruppen an das 230 V‑Versorgungsnetz darf nur von einer Elektrofachkraft gemäß den VDE‑Bestimmungen vorgenommen werden.
4. Funktechnik
Durch bauliche Maßnahmen, örtliche Veränderungen oder Fremdeinwirkung kann es dazu kommen, dass sich die Ausbreitungsbedingungen für Funkwellen ändern. Dies kann dazu führen, dass die korrekte Funktion der Funkkomponenten nicht mehr gewährleistet ist oder funkbetriebene Komponenten überhaupt nicht mehr betrieben werden können. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Umbauarbeiten an der Anlage notwendig werden bzw. die betroffenen Funkkomponenten durch drahtgebundene Komponenten ersetzt werden müssen. Dieser Umstand und die dadurch entstandenen Folgekosten werden von TELENOT nicht übernommen und haben auch kein Rückgaberecht der verwendeten Produkte zur Folge.
5. Reklamationen von Batterien und Akkumulatoren
Reklamationen von vermutlich fehlerhaften Batterien und Akkumulatoren können nur bearbeitet werden, wenn zur beanstandeten Batterie/Akkumulator entsprechende Angaben über Einsatzdauer, -ort und Art der Verwendung sowie des festgestellten Fehlers beigefügt sind.
6. Stand der Technik / Software
Softwaregesteuerte Geräte unterliegen einer Fortentwicklung beziehungsweise einer Erweiterung der Leistungsmerkmale. Durch diese Änderungen ist nicht auszuschließen, dass bereits ausgelieferte Parametriergeräte oder zugehörige Parametriersoftware nicht mehr vollständig kompatibel zu aktuellen Geräten sind. Ebenso lassen sich in seltenen Fällen ältere Geräte nicht mehr mit erst später entwickelten Zusatzplatinen nachrüsten. Eine Aktualisierung älterer Geräte ist deshalb nicht in jedem Fall gegeben. Aktuelle Softwarestände und diesbezügliche Inkompatibilitäten werden in der jeweiligen technischen Beschreibung, in Hinweisblättern zu den Geräten beziehungsweise auf unserer Homepage veröffentlicht. Eine aktuelle Softwareversion entspricht bei der Freigabe immer nur dem Stand der Technik.
7. Abwicklung von Gewährleistungsfällen
Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs muss dem Gerät beziehungsweise der Baugruppe eine Kopie des Lieferscheins beigefügt werden. Prüf- beziehungsweise Seriennummernaufkleber der Baugruppen und werksinterne Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden.
8. Abwicklung von Instandsetzungsaufträgen
a) Das Zusenden von fehlerhaften Geräten betrachten wir als Instandsetzungsauftrag, falls keine anderen Hinweise (zum Beispiel Reklamation
bzw. Anforderung eines Kostenvoranschlags) auf den Lieferpapieren vermerkt sind.
b) Die für die Überprüfung und/oder Instandsetzung entstehenden Kosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste. Zu den für die Überprüfung und Instandsetzung entstehenden Kosten kommen Kosten für Material, Verpackung und Versand. Kostenvoranschläge können auf Wunsch erstellt werden, sind jedoch kostenpflichtig. Bei Auftragserteilung werden diese Kosten angerechnet.
c) Mit jedem Instandsetzungsauftrag wird – soweit zutreffend – der Softwarestand des Gerätes auf Aktualität überprüft. Soweit technisch sinnvoll und möglich wird die Software kostenpflichtig aktualisiert, außer der Kunde hat dem ausdrücklich mit Erteilung des Instandsetzungsauftrages widersprochen. TELENOT ist darauf aufmerksam zu machen, wenn ein Gerät eine kundenspezifische Software enthält und diese im Rahmen der Instandsetzung nicht
aktualisiert werden darf.
d) Für die fachgerechte Entsorgung von ausgedienten oder nicht zu reparierenden Geräten gelten entsprechende Kostenpauschalen. Geräte, die unter den Geltungsbereich des ElektroG-Gesetzes fallen sowie Batterien und Akkumulatoren werden nach Gebrauch kostenlos zurückgenommen und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt, sofern sie von uns hergestellt oder bei uns gekauft wurden und uns kostenfrei zugestellt werden.
9. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.